Ab 50 können Sie Ihre Wohnung oft sicherer und bequemer machen, ohne Bad oder Treppe umzubauen. Räumen Sie die Wege frei, die Sie täglich nutzen, entfernen Sie Stolperstellen und legen Sie häufig benötigte Dinge griffbereit. Größere Umbauten sollten gezielt Hindernisse beseitigen.
Fördergeld gibt es nicht für jede Anpassung. Für den Zuschuss der Pflegekasse ist ein Pflegegrad nötig. Andere Hilfen hängen vom Wohnort und Förderprogramm ab; manche sind rückzahlbare Kredite.
Erst die täglichen Wege prüfen
Gehen Sie Ihre täglichen Wege ab: vom Eingang zur Küche, vom Bett ins Bad und, falls nötig, über die Treppe. Achten Sie darauf, wo Sie ausweichen, sich festhalten oder besonders vorsichtig gehen müssen. So erkennen Sie, welche Veränderung Ihren Alltag zuerst erleichtert.
Lose Teppiche, Kabel und abgestellte Gegenstände versperren Wege. Verstauen Sie häufig benötigte Dinge so, dass Sie sich nicht strecken oder auf einen Stuhl steigen müssen. Prüfen Sie auch, ob Flur, Treppe und Bad genug Licht haben. Diese Änderungen kosten zunächst wenig und erfordern meist keine Bauarbeiten.
„Altersgerecht“, „barrierearm“ und „barrierefrei“ bedeuten nicht dasselbe. Eine einzelne Anpassung macht die Wohnung noch nicht barrierefrei. Dafür müssten Sie alle Räume ohne fremde Hilfe nutzen können. Entscheidend ist zunächst, welche Hindernisse Ihnen im Alltag im Weg stehen.
Kleine Änderungen zuerst
Prüfen Sie Böden und Schwellen besonders auf dem Weg zwischen Schlafzimmer und Bad. Glatte Flächen und lose Teppiche können das Gehen erschweren. Im Bad verdienen der Duscheinstieg und rutschige Stellen besondere Aufmerksamkeit. Eine zusätzliche Leuchte oder eine Ablage an einem günstigeren Platz lässt sich oft leichter anbringen als ein Umbau.
Haltegriffe können beim Aufstehen oder Einsteigen helfen. Befestigen Sie sie passend zum Untergrund, damit sie sicher halten. In einer Mietwohnung sollten Sie vor fest montierten Griffen die Zustimmung des Vermieters einholen. Auch provisorische Hilfen sollten den Weg nicht verengen oder selbst zur Stolperfalle werden.
Für kleine Anpassungen gibt es keine verlässliche Preisliste für ganz Deutschland. Die Kosten hängen unter anderem von der Wohnung, dem Material und der Montage ab. Eine Wohnberatungsstelle kann einschätzen, ob eine einfache Änderung reicht oder ein Fachbetrieb den Umbau planen sollte.
Größere Umbauten planen
Beseitigen Sie zuerst Hindernisse auf Ihren täglichen Wegen. Wenn Sie ein Möbelstück umstellen oder einen Bereich freiräumen können, brauchen Sie keinen baulichen Umbau. Lassen Sie Geländer und Handläufe an der Treppe prüfen, wenn sie unsicher wirken. Rampen und Treppenlifte erfordern bauliche Veränderungen. Lassen Sie sie planen, statt sie selbst als einfache Lösung einzubauen.
Im Bad kommt es darauf an, was den Alltag erschwert: ein hoher Duscheinstieg, ein glatter Boden oder fehlende Möglichkeiten zum Festhalten. Eine bodengleiche Dusche kann eine passende Lösung sein, ist aber häufig mit einem größeren Umbau verbunden. Eine Tür zu verbreitern oder eine Schwelle zu entfernen kann nötig sein, wenn Sie mit einer Gehhilfe oder einem Rollator nicht gut durch die Wohnung kommen.
Lassen Sie sich beraten und holen Sie einen Kostenvoranschlag ein, bevor Sie teure Maßnahmen wie einen Treppenlift oder einen umfassenden Badumbau angehen. Überlegen Sie auch, ob Sie langfristig in der Wohnung bleiben können oder dauerhaft besser in einer kleineren Wohnung mit weniger Stufen leben.
Zuschüsse, Kredite und Wohngeld
| Unterstützung | Was sie abdeckt | Grenze |
|---|---|---|
| Zuschuss der Pflegekasse | Bei Pflegegrad 1 bis 5 sind für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Zuschüsse möglich. Dazu zählen zum Beispiel Türverbreiterungen, fest installierte Rampen oder ein pflegegerechter Badumbau. | Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern oder die Selbstständigkeit wiederherstellen. Für Menschen ohne Pflegegrad ist dieser Zuschuss nicht vorgesehen. |
| KfW-Zuschuss 455-B | 2026 wurden zeitweise Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und den Standard „Altersgerechtes Haus“ angeboten. | Seit dem 31. Juli 2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge mehr an, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Stand: 1. November 2026. |
| KfW-Kredit 159 | Bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für altersgerechte Umbauten; auch Mieterinnen und Mieter können ihn nutzen. | Es ist ein Kredit, kein Zuschuss. Zinsen und Rückzahlung hängen von den aktuellen Konditionen und der persönlichen Finanzierung ab. |
| Landes- und Kommunalprogramme | Länder, Kommunen und Landkreise können eigene Förderungen anbieten. | Angebot und Bedingungen unterscheiden sich je nach Wohnort. |
| Wohngeld | Ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Mieterinnen und Mieter sowie für Menschen mit selbst genutztem Wohneigentum. | Wohngeld ist kein Umbauzuschuss. Ob ein Anspruch besteht, entscheidet die örtliche Wohngeldbehörde nach den geltenden Voraussetzungen. |
Bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einer Wohnung kann sich der Zuschuss der Pflegekasse erhöhen. Ändert sich die Pflegesituation, kann ein weiterer Zuschuss infrage kommen. Die Pflegekasse prüft, ob die beantragten Maßnahmen notwendig sind. Sie erstattet die Kosten nicht automatisch.
Beantragen Sie den Zuschuss bei der Pflegekasse, bevor die Arbeiten beginnen. Lassen Sie sich zu Hause beraten, holen Sie einen Kostenvoranschlag ein und erklären Sie, welche konkrete Einschränkung die Maßnahme ausgleicht. Warten Sie den schriftlichen Bescheid ab. Die Pflegekasse muss solche Anträge innerhalb von drei Wochen bearbeiten, bei notwendiger Begutachtung innerhalb von fünf Wochen. Diese Frist sagt nicht aus, ob die Pflegekasse den Antrag bewilligt.
Für den KfW-Kredit 159 wenden Sie sich an einen Finanzierungspartner, zum Beispiel eine Bank oder Sparkasse. Fragen Sie dort nach den aktuellen Zinsen und der monatlichen Rückzahlung, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Wenn Ihr Einkommen knapp ist, prüfen Sie, ob die Kreditrate dauerhaft in Ihr Haushaltsbudget passt. Eine Wohnberatungsstelle hilft auch bei der Suche nach Förderprogrammen in Ihrer Nähe.
Als Mieterin oder Mieter umbauen
Bei baulichen Veränderungen sollten Sie den Vermieter frühzeitig einbeziehen. Für erforderliche barrierefreie Umbauten gilt unter bestimmten Voraussetzungen § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach muss der Vermieter einer baulichen Veränderung in der Regel zustimmen; eine Abwägung der Interessen kann im Einzelfall eine Rolle spielen. Die Kosten tragen grundsätzlich die Mieterinnen und Mieter.
Halten Sie schriftlich fest, welche Arbeiten erlaubt sind und ob Sie beim Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen müssen. Beauftragen Sie Handwerker erst, wenn der Vermieter zugestimmt hat und Finanzierung sowie mögliche Förderung geklärt sind. Wenn Sie einen KfW-Kredit nutzen möchten, besprechen Sie den Antrag mit dem Finanzierungspartner, bevor Sie die dafür nötigen Verträge schließen.
Wenn ein Umbau zu teuer ist
Ein Umzug kommt infrage, wenn sich viele Hindernisse in der Wohnung nur schwer beseitigen lassen. Eine kleinere Wohnung mit weniger Stufen und kürzeren Wegen ist nicht unbedingt günstiger. Vergleichen Sie neben der Miete auch die Umzugskosten, mögliche Umbauten und die laufenden Nebenkosten.
Beim „Wohnen für Hilfe“ vermietet eine Person zum Beispiel ein Zimmer an Studierende. Die Studierenden können statt der vollen Miete im Haushalt helfen oder einkaufen. Vereinbaren Sie genau, welche Aufgaben sie übernehmen, wie viel Zeit diese beanspruchen und wie Sie Privatsphäre und Mietverhältnis regeln.
Beim Mehrgenerationenwohnen leben Menschen unterschiedlichen Alters zusammen und können sich im Alltag unterstützen. In einer Pflege-Wohngemeinschaft gibt es eigene Zimmer und gemeinsame Räume. Für bestimmte Wohngruppen, in denen ein ambulanter Pflegedienst die Bewohnerinnen und Bewohner versorgt, kommen Leistungen der Pflegeversicherung infrage. Prüfen Sie im Einzelfall, ob es solche Angebote vor Ort gibt und ob sie zu Ihrem Budget passen.
Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen ist nicht immer günstig. Vergleichen Sie die Grundmiete und die Kosten für den Service getrennt. Lesen Sie auch die Vertrags- und Kündigungsbedingungen. Seit dem 1. Januar 2026 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade in bestimmten gemeinschaftlichen Wohnformen mit vertraglich geregelter Pflege eine Unterstützung von 450 Euro im Monat. Diese Unterstützung gilt nicht für jede Senioren-Wohngemeinschaft.
Beratung vor Ort nutzen
Eine Wohnberatungsstelle hilft Ihnen, Hindernisse in der Wohnung einzuschätzen und passende Änderungen zu finden. Sie berät auch zu den Kosten und zu Fragen an den Vermieter. Fragen Sie vorher, ob die Beratung etwas kostet. Sie ist nicht überall kostenlos.
Wenden Sie sich an eine Pflegeberatung, wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben oder einen Antrag darauf prüfen lassen möchten. Für Förderprogramme in Ihrer Nähe fragen Sie bei der Kommune, dem Landkreis oder der zuständigen Landesstelle nach.