Durch ein Zeitwertkonto in den Ruhestand vor Erreichen des Rentenalters

Das Renteneintrittsalter steigt stetig. Möchten Sie jahrelang auf die Realisierung Ihrer Pläne für den Ruhestand warten oder die Zeit nutzen, und Ihren Ausstieg aus dem Berufsleben selbst festlegen?

Zeitwertkonten ermöglichen Ihnen, fitter, aktiver und früher in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen.

Was sind Zeitwertkonten?

Zeitwertkonten sind eine Weiterentwicklung der Gleitzeit- bzw. Überstundenkonten. Als Arbeitnehmer können Sie Lohn und Gehalt (brutto) sowie z.B. Sonderzahlungen, Überstunden, Urlaub, etc. auf dem Zeitwertkonto (auch Wertguthaben oder Langzeit-/Lebensarbeitszeitkonto genannt) ansparen.

Mit dem angesparten Guthaben haben Sie die Möglichkeit, flexible Freistellungen während Ihres Arbeitsverhältnisses zu finanzieren. Diese Freistellungen dürfen z.B. für Ihren Vorruhestand, Elternzeit, Pflegezeit, Weiterbildungen oder Sabbaticals genutzt werden. Wichtig: Während Sie freigestellt sind, bleibt der Sozialversicherungsschutz bestehen.

Welche Vorteile hat der Arbeitgeber?

Bietet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Zeitwertkonto an, bleibt er in Anbetracht der demografischen Entwicklungen unserer Zeit wettbewerbsfähig und weiterhin interessant für qualifizierte Fachkräfte. Denn oft sind nicht nur die finanziellen Anreize bei der Arbeitssuche ausschlaggebend. Für viele Arbeitnehmer steht die Vereinbarkeit von Familie/Freizeit und Beruf im Mittelpunkt. Eine hohe Arbeitgeberattraktivität senkt die Fluktuationskosten und bindet Mitarbeiter langfristig. Dafür ist die Zufriedenheit der Arbeitnehmer von wesentlicher Bedeutung.

Welche Vorteile haben Sie als Arbeitnehmer?

Als Arbeitnehmer können Sie die Lebensarbeitszeit an Ihre individuellen Wünsche anpassen. Das eröffnet Ihnen Alternativen zum starren Vollzeitjob bis zur Rente. Sie entscheiden über flexible Auszeiten oder den Beginn Ihres Vorruhestands.

Wertguthaben sind gegen Insolvenz des Arbeitgebers und Wertverlust zu sichern, wofür es verschiedene Absicherungsmöglichkeiten gibt, was im Rahmen der gesetzlichen Insolvenzschutzversicherung geregelt ist. Bei Insolvenz geht Ihr angespartes Guthaben also nicht verloren.

Unter www.zks-gmbh.de erfahren Sie mehr über Zeitwertkonten und Altersteilzeit. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an, denn nur so kann er einen Bedarf erkennen und tätig werden. Einen Rechtsanspruch auf ein solches Konto haben Arbeitnehmer jedoch nicht.

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Bild: bigstockphoto.com / Aletia