Riester Rente kündigen: Wissenswertes zum Rückkaufswert

Die Kündigung einer Riester-Rentenversicherung bedeutet praktisch immer einen finanziellen Verlust. In den ersten Jahren der Vertragslaufzeit ist der Rückkaufswert noch sehr gering. Außerdem gilt die Kündigung als steuerschädliche Verwendung. Zulagen und Steuervorteile müssen deshalb zurückgezahlt werden.

Der Rückkaufswert ist niedriger als die gezahlten Beiträge

Wenn Sie Ihre Riester-Rente kündigen, wird nur der Rückkaufswert ausgezahlt. Das ist aber in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit weniger als die Summe der eingezahlten Beiträge. Der Versicherer hat Kosten für den Abschluss des Vertrages, zum Beispiel Provisionen, und für die Vertragsverwaltung. Die Abschlusskosten werden auf die ersten fünf Versicherungsjahre verteilt. In dieser Zeit fließt also nur wenig Geld in die gewählte Sparform, also in die klassische Kapitalanlage durch den Versicherer oder in den Kauf von Fondsanteilen. Folglich gibt es auch nur minimale Zinserträge, die zur Deckung der Kosten nicht ausreichen. Sie bekommen also weniger zurück, als Sie eingezahlt haben.

Tipp: Machen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer Finanzen und wägen Sie dann Ihre Optionen ab. Einen sehr hilfreichen Beitrag zu diesem Thema lesen Sie bei vorunruhestand.de.

Folgen steuerschädlicher Verwendung

Viel schlimmer als die Verrechnung der Abschluss- und Verwaltungskosten ist der Verlust von Zulagen und Steuervorteilen. Der Gesetzgeber fördert die Riester-Rente, um Altersvermögen zu bilden. Wollen Sie das Geld früher haben, stehen Ihnen diese Vorteile nicht zu. Wer beispielsweise den höchsten geförderten Jahresbeitrag von 2.100 EUR bezahlt und mit dem Spitzensteuersatz von 43 % besteuert wird, muss bei Kündigung für jedes Jahr der Steuerbegünstigung rund 900 EUR ans Finanzamt zurückzahlen. In aller Regel ist es deshalb besser, die Riester-Rente zu behalten und bei vorübergehenden finanziellen Engpässen ruhen zu lassen, also beitragsfrei zu stellen.

Eine gute Alternative zur Riesterrente ist die betriebliche Altersvorsorge. Bei www.bvw-gmbh.de finden Sie ausführliche Informationen dazu.

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