Drei Varianten der privaten Zusatzpflegeversicherung

In Deutschland steht für pflegebedürftige Menschen die Pflegeversicherung bereit, um die Kosten zu decken, die durch Pflegebedarf entstehen. Ergänzend schließen viele Bürger eine private Zusatzpflegeversicherung ab, um die oft erheblichen Kosten aufzufangen die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden. Solche Vorsorge wird teilweise vom Staat bezuschusst oder durch Steuererleichterungen gefördert. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten der privaten Zusatzpflegeversicherung. Sie stehen natürlich auch für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen offen.

Pflegerentenversicherung und Pflegekostenversicherung

Bei der Pflegerentenversicherung erhält der Versicherte eine monatliche Rente. Die Zahlungen setzen ein, sobald die bei Vertragsabschluss festgelegte Pflegestufe festgestellt wurde. Die Höhe der monatlichen Zusatzrente im Zusammenhang mit der Pflegestufe wird üblicherweise zu Beginn des Versicherungsverhältnisses festgelegt. Da es sich hierbei um die teuerste Art der Zusatzversicherung handelt, ist ein Abschluss schon in frühen Lebensjahren empfohlen.

Die Pflegekostenversicherung übernimmt im Pflegefall den Anteil der durch die Pflege anfallenden Kosten, welche durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht genügend abgedeckt sind. Dieser Fall tritt häufig auf und belastet insbesondere auch die Angehörigen, da sie gesetzlich verpflichtet sind, bei den Pflegekosten zu helfen, soweit die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht.

Pflegetagegeldversicherung ist weit verbreitet

Bei der privaten Pflegetagegeldversicherung bekommen Sie im Fall der Pflegebedürftigkeit den vorher vereinbarten Tagessatz als Hilfe zu den Pflegekosten ausgezahlt. Da bei dieser Police nur die Pflegebedürftigkeit, aber nicht die konkreten Kosten nachgewiesen werden müssen, ist sie relativ beliebt. Auch der mitunter mühsame Kampf um die Einstufung in die richtige Pflegestufe entfällt. Wie bei allen Versicherungen empfiehlt es sich, vor Abschluss einen neutralen Versicherungsberater zu konsultieren oder sich zumindest im Internet zu informieren, um im Dickicht der Verträge den Überblick zu behalten und Kosten zu sparen.

Wer mit dem Gedanken spielt, sich im Alter von einer osteuropäischen Betreuungskraft im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung versorgen zu lassen, sollte auf die Pflegerenten- oder Pflegetagegeldpolice zurückgreifen. Denn hier können Sie im Gegensatz zur Pflegekostenpolice, die nur Leistungen des Katalogs der gesetzlichen Pflegeversicherung abdeckt, frei entscheiden, für welche Leistungen Sie das Geld verwenden möchten. Sie können also auch Betreuungskräfte damit bezahlen, die in Deutschland nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung als Pflegekraft zugelassen sind (hierfür ist eine in Deutschland anerkannte Ausbildung, beispielsweise als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, erforderlich) und in einem von der Pflegekasse zugelassenen Pflegedienst arbeiten.

Weiterführendes

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