Arbeiten 55+ : Wissenswertes zur Altersteilzeitregelung

Durch Altersteilzeit reduzieren Arbeitnehmer ab dem vollendeten 55. Lebensjahr ihr Arbeitspensum bereits vor dem Renteneintritt bei gleichzeitig vermindertem Einkommen. Grundlage dafür ist das Arbeitsteilzeitgesetz. Ein Zwang zur Altersteilzeit besteht ebenso wenig wie ein Rechtsanspruch darauf. Damit ist Altersteilzeit ein Modell zur Personalentwicklung entsprechend der betrieblichen Situation.

Voraussetzung für Inanspruchnahme von Altersteilzeit

In den fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit muss ein Arbeitnehmer 1080 Tage sozialversicherungspflichtig in Voll- oder Teilzeit tätig gewesen sein. Dies bezieht den Bezug von Krankengeld, ALG I sowie ALG II mit ein. Für Teilzeitbeschäftigte gilt die Regelung nur, wenn diese durch Halbierung der Arbeitszeit nicht zu geringfügig Beschäftigten werden. Für die Altersteilzeit ist ein Mindestzeitraum von drei Jahren vorgeschrieben. Die Altersteilzeitregelung ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar nach Ende des Zeitraumes in den Ruhestand eintreten kann, indem er beispielsweise die Altersgrenze für langjährig Versicherte oder die Regelaltersgrenze erreicht. Enthalten Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen keine verpflichtende Regeln, obliegt es Arbeitgebern zu entscheiden, ob sie Altersteilzeitanträgen zustimmen. Bei bestehender Verpflichtung muss der Arbeitgeber höchstens fünf Prozent der Mitarbeiter Altersteilzeit gewähren.

Erwerbseinkommen während der Altersteilzeit

Im Rahmen der Alterseilzeit senkt der Arbeitnehmer seine Wochenarbeitszeit mindestens auf die Hälfte. Dadurch halbiert sich zunächst sein Einkommen. Dieses stockt der Arbeitgeber auf mindestens 70 Prozent des bisherigen Gehaltes auf. Gleichzeitig stockt er den Einzahlungsbetrag in die Rentenkasse auf mindestens 80 Prozent der bisherigen Leistung auf. Für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, die während der Arbeitsphase aufgrund einer langandauernden Erkrankung Krankengeld beziehen, entfällt der Aufstockungsbetrag.

Altersteilzeit im Blockmodell oder Gleichverteilungsmodell

Arbeitgeber erleichtern ihren Mitarbeitern durch spezielle Seminarangebote, wie sie www.beratung-schimmel.de durchführt, den gleitenden Übergang in den Ruhestand. Für die Altersteilzeit müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eines von zwei unterschiedlichen Modellen einigen. Im Blockmodell geht der Arbeitnehmer während der ersten Hälfte seiner Altersteilzeit im Rahmen seiner bisherigen Wochenarbeitszeit arbeiten. Er erhält während dieser Arbeitsphase das reduzierte Gehalt. In der zweiten Hälfte geht er trotz Entlohnung mit dem Altersteilzeitgehalt nicht mehr arbeiten, da er freigestellt wird. Weil der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase in Vorleistung geht, muss das Unternehmen die Entlohnung für die Freistellungsphase gegen Insolvenz absichern. Im alternativen Gleichverteilungsmodell reduziert sich die Arbeitszeit über die gesamte Altersteilzeitspanne auf die Hälfte der bisherigen Wochenstunden.

Bild: bigstockphoto.com / endomotion