Mit über 55 Jahren noch zur GKV wechseln

Wer mit über 55 Jahren von einer privaten Krankenversicherung zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln möchte, sieht sich vor ein Problem gestellt, denn der Gesetzgeber möchte solch einen Wechsel unterbinden, da dies laut Politik ungerecht gegenüber den dauernd in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten wäre.

Der Hintergrund ist der, dass viele Selbständige sich in jungen Jahren bei privaten Versicherungen krankenversichern und somit von den sehr günstigen Tarifen profitieren, die von diesen angeboten werden. Je jünger und gesünder man ist, desto günstiger gestalten sich die Beitragsmodelle bei den privaten Krankenversicherungen. Kommt man aber in ein Alter, in dem der Gesundheitszustand normalerweise schlechter wird, schnellen die Beiträge in die Höhe. Obwohl einige private Versicherer versuchen, dies durch Altersrückstellungen abzufangen, sind im Vergleich dazu die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung dann wieder attraktiver. Und genau aus diesem Grund verbaut der Gesetzgeber über 55-Jährigen die Rückkehr in die GKV, weil er darin eine negative Ausnutzung des Systems sieht.

Mit sinkendem Einkommen im Alter ist es für viele privat Versicherte im Alter aber einfach nicht mehr möglich, die ständig steigenden Beiträge für die privaten Krankenversicherungen aufzubringen, was im schlimmsten Fall bedeuten würde, dass sie nicht mehr versichert sind, wenn sie die Beiträge nicht mehr zahlen können. So wird die Krankenversicherung ab 55 zu einem teilweise enormen finanziellen Problem.

Es gibt jedoch zwei Möglichkeiten, auch mit über 55 Jahren in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Die erste Möglichkeit ist die Mitversicherung über ein beitragspflichtiges Familienmitglied. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können beispielsweise sogar kostenlos mitversichert werden, so lange sie ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Oberhalb dieser Grenze sind sie selbst beitragspflichtig, können aber trotzdem mitversichert werden. Die zweite Möglichkeit besteht in einem Schlupfloch, welches durch das Fehlen eines Paragraphen im Sozialgesetzbuch im Hinblick auf die EWG-Richtlinien zustande kommt. Da dieses jedoch für den Laien nicht ohne weiteres zu erkennen ist, sollte man sich für den Fall, dass man diese ausnutzen möchte, der Hilfe eines Fachanwaltes versichern. Weitere Tipps unter www.mit-55-wieder-gkv.de.

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Bild: © Rainer Sturm / PIXELIO

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