In Deutschland werden etwa zwei Drittel der 2,5 Millionen Pflegebedürftigen durch ihre Angehörigen und/oder ambulante Pflegedienste zu Hause gepflegt. Um diese Pflegenden zu entlasten, sieht das Pflegestärkungsgesetz ab 2015 Veränderungen vor.
Anpassung der Leistungen an die häusliche Pflegesituation
Die pflegenden Angehörigen werden künftig in konkreten Situationen dadurch entlastet, dass die Kurzzeit- und Verhinderungspflege miteinander kombiniert werden können. Das erleichtert die Inanspruchnahme einer Pflegekraft oder einer Vertretung des Angehörigen für einen Zeitraum bis zu acht Wochen. Die Leistungen für die Tages- und Nachtpflege werden nicht mehr auf die ambulanten Pflegeleistungen angerechnet, sondern können voll in Anspruch genommen werden. Für die kurzfristige Organisation der Pflege für einen Angehörigen steht Betroffenen künftig eine Lohnersatzleistung für einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen, die er vom Job aussetzen kann, zur Verfügung.
Weiterführende Infos rund um die Pflege:
- www.polnische-pflegekraefte.biz vermittelt polnische Betreuungskräfte für die 24-Stunden-Betreuung
- ganzheitliche Pflege im Raum Wilhelmshaven unter gemeinsam-unterstuetzen.de
Höhere Leistungsbeträge und Zuschüsse
Die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen werden ab 2015 deutlich erhöht. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden dahin gehend ausgebaut, dass Pflegehelfer, die Versorgung des Haushalts oder auch Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Helfer finanziert werden. Es ist keine Unterscheidung mehr zwischen Pflegebedürftigen mit psychischen, geistigen oder rein körperlichen Einschränkungen vorgesehen und es werden sämtliche Leistungsbeträge durchschnittlich um 0,4 Prozentpunkte angehoben.
Die genauen Leistungsansprüche hat das Bundesministerium für Gesundheit in einer übersichtlichen Tabelle festgehalten, die Sie unter diesem Link abrufen können:
- www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Pflegeversicherung_im_Ueberblick_2015.pdf
Fazit: Sind Sie pflegender Angehöriger oder Pflegebedürftiger bringen die Veränderungen für Sie mehr Entlastung und höhere Zuschüsse, sodass am Ende für die häusliche Betreuung mehr Geld und Zeit zur Verfügung stehen. Diese verbesserten Leistungen müssen aber natürlich auch finanziert werden, was über eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte geschieht.
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