Barrierefreies Bauen bedeutet, Gebäude, Wohnungen und Räume so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne fremde Hilfe und Einschränkung problemlos genutzt werden können. Um hier allgemeinverbindliche Standards zu setzen, gibt es spezielle DIN-Normen für barrierefreies Bauen. Eine wichtige Bedeutung kommt der DIN 18040 zu.
Die DIN-Normen haben zunächst mehr Empfehlungscharakter, sind aber inzwischen in viele Landesbauordnungen eingeflossen und so zu verbindlichem Recht geworden. Allerdings liegen die Sachverhalte von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Die DIN 18040-1 setzt Normen für barrierefreies Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, während die DIN 18040-2 sich mit Barrierefreiheit in Wohnungen und Wohngebäuden befasst.
Regelungen für öffentlich zugängliche Gebäude
Öffentliche zugängliche Gebäude sind nach der DIN 18040-1:
- Kultur- und Bildungseinrichtungen;
- Sport- und Freizeiteinrichtungen;
- Gesundheitseinrichtungen;
- Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsbauten;
- Geschäfte und Gastronomiebetriebe;
- Garagen, Parkplätze und öffentl. sanitäre Einrichtungen.
Für diese Gebäude und Anlagen enthält die DIN-Norm detaillierte Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung. So gibt es zum Beispiel Regelungen zum Einbau von Rampen für Rollstuhlfahrer, zur Treppen- und Aufzugsgestaltung oder zum notwendigen Platzbedarf auf Gehwegen, Stellflächen und in Zugangsbereichen. Ziel ist die Herstellung größtmöglicher Barrierefreiheit.
Regelungen für Wohngebäude
Die DIN 18040-2 ist das Pendant dazu für Wohnungen und Wohngebäude. Hier geht es zum Teil um ähnliche Regelungsinhalte, zum Teil um besondere Vorschriften für Wohnräume – unter anderem für Barrierefreiheit in Küchen, Essbereichen, in Wohn- und Schlafzimmern oder im Bad.
Tipp: Bei www.rollstuhlrampe-leonardo.de erhalten Sie Rollstuhlrampen für Tür- und Hauseingänge im privaten und öffentlichen Raum.
Bild: Bigstockphoto.com / srikijt