Die Pflegeversicherung: Vieles neu, aber noch nicht alles gut

Die Neuausrichtung der Pflegeversicherung

Mit der Neuausrichtung der Pflegeversicherung hat sich der Bund bemüht, insbesondere den speziellen Anforderungen bei der Versorgung demenzkranker Personen gerechter zu werden und die pflegenden Angehörigen stärker zu entlasten. Die Möglichkeit, leichter eine Auszeit zu nehmen ist ein sehr wesentlicher Baustein zur Entlastung der Angehörigen; die Hälfte des Pflegegeldes kann weitergezahlt werden, wenn Pflegende eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen wollen. Gleichzeitig wird durch die verstärkte Förderung von Selbsthilfegruppen der Austausch zwischen den Pflegenden verstärkt. Auch das kann in vielen Fällen eine Erleichterung bringen.

Dynamisierung der Leistungen

Eine Dynamisierung der Leistungen wurde ebenfalls beschlossen und soll sicherstellen, dass die Zahlungen nicht an einer Realität immer höherer Lebenshaltungskosten vorbeigehen. Regelmäßig alle drei Jahre sollen die Beiträge nun geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Trotz Anpassung reichen die Pflegesätze oftmals alleine nicht aus, um eine menschenwürdige Pflege sicherzustellen. Viele Senioren greifen daher auf eine Betreuerin aus Osteuropa zurück, da in den Ländern Osteuropas die Gehälter (noch) deutlich niedriger sind als hierzulande und auf den Arbeitsmärkten dort teilweise nur sehr wenig freie Stellen verfügbar sind. Nicht nur rechtlich ist das ein Thema, das nicht immer einfach ist. Wenn sich  jedoch die osteuropäische Betreuerin und die Betreuungsbedürftigen gut verstehen und gut miteinander auskommen, kann das eine hervorragende Lösung für ein möglichst selbstständiges und gleichzeitig bezahlbares Leben im Alter sein.

Das Problem des demographischen Wandels

Der ungünstige demographische Wandel bleibt weiterhin das größte Problem in der Finanzierung der Pflegeversicherung und führt dazu, dass voraussichtlich immer weniger jüngere Menschen die Kosten für eine auf Grund der erhöhten Lebenserwartung immer größere Anzahl an Pflegebedürftigen zahlen müssen.

Neufassung des Pflegebegriffs

Experten empfehlen, dass auf das sogenannte Pflege-Neuregelungsgesetz mit einer Dynamisierung der Pflegesätze und einer Besserstellung der an Demenz erkrankten Patienten, nun auch ein neuer “Pflegebedürftigkeitsbegriff” eingeführt werden soll, da der aktuell gültige Pflegebegriff und die damit verbundenen Verfahren der Begutachtung nicht den zeitgemäßen Anforderungen an eine Pflege gerecht werden und außerdem der Hilfebedarf von Demenzpatienten nach diesen Vorgaben nicht realistisch eingeschätzt werden kann.

Weiterführende Infos rund um das Thema Pflege

  • Torsten Koch bietet professionelle Pflegeberatung
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